Der Schornsteinfeger: Ihr Sicherheits-, Umwelt- und Energieexperte

Damit die Umwelt so schön bleibt; auch dafür

gibt's den Schornsteinfeger

Alte Heizungen müssen raus

Alte Heizungen müssen raus! Wen betrifft es?

Ich helfe Ihnen gerne weiter.

 

EnEV 2014: Was ändert sich für Hausbesitzer?

Bisher mussten alte Öl- und Gas-Standardheizkessel ausgetauscht werden, die vor 1978 eingebaut wurden. Ab dem Jahr 2015 gilt diese Regelung auch für Kessel, die älter als 30 Jahre sind (ab 1985).  Die EnEV 2014 hat dabei allerdings nur so genannte Konstanttemperaturheizkessel im Blick. Ausgenommen von dieser Regelung sind Brennwertkessel und Niedertemperaturkessel mit besonders hohem Wirkungsgrad. Hier finden Sie umfangreiche Informationen zu aktuellen Förderprogrammen zum Thema: Erneuerung der Heizung ohne Energieträgerwechsel. 

Besitzer von Ein- und Zweifamilienhäusern genießen auch in Zukunft Bestandsschutz und sind weiterhin von der Austauschpflicht ausgenommen, wenn sie am 1. Februar 2002 selbst darin gewohnt haben. Beim Verkauf muss der neue Eigentümer jedoch der Austauschpflicht innerhalb von zwei Jahren nachkommen. 

Übrigens, die Regelungen zu Nachtspeicherheizungen wurden im Juli 2013 wieder außer Kraft gesetzt. Diese müssen nicht, wie in der EnEV 2009 gefordert, ab dem Jahr 2020 außer Betrieb genommen werden. 

Zusammenfassung Hausbesitzer EnEV 2014:

• Alle vor 1985 eingebauten Konstanttemperaturheizkessel müssen ausgetauscht werden

 

 





Bundesland: Rheinland-Pfalz
- Zentralinnungsverband (ZIV) -

Thomas Neis

Schornsteinfegermeister
Bitzenweg 21
56077 Koblenz-Immendorf
Tel.: 0261 679273
Homepage: Klick
Email senden
Mobil.: 0171/2647875

bsmbild

Mitglied
Innung Koblenz
checkiwu

checkiwu2